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ein Geburtshaus ist:
Geburtshäuser sind Einrichtungen in der Primärversorgung des öffentlichen Gesundheitssystems; in denen Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Frau gewährleistet wird
Geburtshäuser sind selbständige Betriebe; unabhängig von klinischen Institutionen, in denen nach rechtlichen Grundlagen des schweizerischen Hebammengesetzes eine frauengerechte Hebammengeburtshilfe praktiziert wird
Die geburtshilfliche Leitung der Geburtshäuser obliegt ausschliesslich der Verantwortung der Hebammen
Durch professionelle Zusammenarbeit im medizinischen und psychosozialen Bereich werden angebotene Leistungen vervollständigt
Die inhaltliche Arbeit richtet sich nach den Leitlinien für Geburtshäuser
Die Mitgliedschaft in der IGGH - CH (Interessengemienschaft er Geburtshäuser Schweiz)ist empfehlenswert. |
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