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Politik
Der Vorstand der IGGH-Ch gibt ihnen gerne über allmögliche Fragen, was das KVG und die Geburtshäuser betrifft, Auskunft.
Adresse:
Renate Ruckstuhl
Schellenrain
6208 Oberkirch
Tel. 041 921 91 51
Fax: 041 921 91 52
renate.ruckstuhl@bluewin.ch
Barblina Ley
ch de la Bergerie 41
1806 St-Légier
079 703 12 59
barblina-ley@bluewin.ch
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Die IGGH-CH ist seit dem Entscheid des Parlamentes die Geburtshäuser auf die Spitalliste zu nehmen, damit beschäftigt Rahmenbedingungen auszuarbeiten und Uebergangslösungen zu suchen. Seit dem 01.01.2009 kann ein Geburtshaus auf die Spitalliste des jeweiligen Kantons. Die Kantone haben jedoch bis zum 31.12.2011 Zeit diese Listen zu revidieren.
In dieser Zeit ist die IGGH bemüht angepasste Lösungen zu suchen, damit jedes Geburtshaus mit ihren Leistungen fortfahren kann. |
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24. September 2007: Ein historischer Entscheid im Ständerat
Der Ständerat hat dem Eintritt der Geburtshäuser ins KVG zugestimmt! Seit über 10 Jahre das erste Mal! Die Geburtshäuser sollen damit auf die kantonalen Spitallisten aufgenommen werden können und würden so den Spitälern finanziell (subventionsberechtigt) gleichgestellt.
Die Geburtshäuser sind ein Punkt im KVG-Revisionspaket "Spitalfinanzierung", diesem Punkt hat der Nationalrat bereits im Frühling ebenfalls zugestimmt, die ständerätliche Kommission empfahl ihn ebenfalls ohne Gegenstimme zur Annahme. Als nächstes wird der Nationalrat in der Wintersession über das ganze Spitalfinanzierungspaket diskutieren, wobei die Geburtshäuser kein Thema mehr sein werden, da darüber ja Einigkeit herrscht, judihui! Sollte das Paket verabschiedet werden, gibt es eine Referendumsfrist bis ca. Ende März 08. Wenn das Referendum nicht ergriffen wird, tritt das so revidierte KVG auf 1.1.09 in Kraft!
Wir freuen uns sehr, dass die Geburtshäuser nicht einmal mehr zu einer Diskussion im Ständerat Anlass gaben - offenbar haben sie und damit die Arbeit der Hebammen eine neue Akzeptanz auch in der eidgenössischen Politik! Wir freuen uns darüber! |
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3.5.07: Auch die ständerätliche Kommission unterstützt die Geburtshäuser!
Ein weiterer, kleiner, aber auch riesiger Etappensieg! Grund zur Freude ist, dass sich die ständerätliche Kommission (SGK SR) am 3. Mai 2007 offenbar ohne grosse Diskussion zugunsten der Geburtshäuser ausgesprochen hat. Sie unterstützt, dass die Geburtshäuser aufgrund kantonaler Vorgaben auf die kantonalen Spitallisten kommen können und so den öffentlichen Spitälern gleichgestellt werden und wird das (voraussichtlich in der Sommersession) dem ganzen Ständerat entsprechend zur Annahme vorschlagen. Damit folgt sie dem Nationalrat, sprich: die letzte Hürde ist in Sicht! Wir freuen uns umso mehr, als dies das erste Mal ist, dass die SGK SR die Anerkennung der Geburtshäuser unterstützt und hoffen inständig, dass die Damen und Herren Ständerätinnen und Ständeräte der Empfehlung der Kommission folgen wird und damit endlich die echte Geburtsort-Wahlfreiheit für Eltern besteht.
Vorgängig haben wir die Mitglieder mit kurzen Schreiben und Artikelkopien auf unser Anliegen aufmerksam gemacht und auch seitens des Schweizerischen Hebammenverbandes haben wir Unterstützung bekommen. Merci allen Beteiligten!
Forster-Vannini Erika (RL, SG), für die Kommission: Bei Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe f geht es, wie der Präsident erwähnt hat, um die Einfügung der Geburtshäuser. Der Nationalrat macht mit seiner Formulierung klar, dass für den Aufenthalt in einem Geburtshaus für eine Entbindung dieselbe Finanzierung gilt wie bei einer Entbindung in einem Spital. Da die Bestimmungen nach Artikel 41 Absatz 1 bezüglich freier Spitalwahl auch für die Geburtshäuser gelten sollen, muss auch Artikel 41 Absatz 1ter, d. h. die Finanzierungsfrage, in diesem Artikel Erwähnung finden. Der Kanton hat mit der Liste ein Regulativ, mit der dafür gesorgt wird, dass ein ausgeglichenes Angebot an Geburtshäusern, geburtshilflichen Abteilungen und anderen Einrichtungen entsteht. Auch Geburtshäuser werden damit, und dieser Nachtrag ist wichtig, der Planung der Kantone unterstellt.
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20.3.07: Der Nationalrat sagt wieder deutlich ja zu den Geburtshäusern!
Im Rahmen der Spitalfinanzierung wurde im Nationalrat einmal mehr heiss über die Geburtshäuser diskutiert. Es ging darum, die Geburtshäuser den Spitälern gleichzusetzen; dass sie als Leistungserbringer im Rahmen der Grundversicherung auf die jeweils kantonale Spitalliste aufgenommen werden. Die vorberatende Kommission, die SGK des Nationalrates, empfahl dem ganzen Rat, die Geburtshäuser so anzuerkennen. Nach der lebhaften Diskussion wegen eines Minderheitsantrages, der sich sämtlicher Klischees einer altbackenen Gilde mit verstaubten und unlängst widerlegten Vorstellungen bediente, haben sich die Damen und Herren Nationarätinnen und Nationalräte mit 118:53 Stimmen zugunsten der Geburtshäuser im KVG ausgesprochen. Den Votantinnen und Votanten zugunsten der Geburtshäuser gebührt ein herzlicher Dank für ihr unermüdliches Engagement!
Nun kommt das Geschäft voraussichtlich anfangs Mai 07 in die vorberatende Kommission des Ständerates, SGK-SR, die eine Empfehlung zuhanden des gesamten Ständerates ausarbeiten wird.
Wer meint, seit 2003 jedes Jahr wieder dieselbe Geschichte zu lesen, liegt nicht ganz falsch. Inhaltlich geht es immer um dasselbe: die Anerkennung der Geburtshäuser im KVG, sodass ihre Leistungen aus der Grundversicherung bezahlt werden. Formal hingegen ging es diesmal nicht um die parlamentarische Initiative von Frau Nationalrätin Liliane Maury Pasquier, sondern um das dritte Paket der Revision des KVGs, der Spitalfinanzierung. Die SGK-SR hatte die Diskussion über die parlamentarische Initiative im Sommer 06 sistiert, weil im Rahmen der Spitalfinanzierung über die Geburtshäuser debattiert wird.
Wer die Diskussion vom 20.3.07 nachlesen möchte, kann folgendes Dokument lesen, das die relevanten Passagen wiedergibt, oder über nachstehenden link die gesamte Spitalfinanzierungs-Debatte finden. link auf ganze Debatte
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